Verantwortbare Verwendung von Tieren zu Studienzwecken

SATIS setzt sich für ein gesetzliches Verbot von Tiermissbrauch im Studium ein. In einigen Studiengängen ist es allerdings unerlässlich, Tiere zu Übungszwecken zu verwenden. Während die Humanmedizin völlig ohne Tiere auskommt, können in der Tiermedizin Anatomie und chirurgische Techniken lediglich an toten Tieren erlernt werden. Zum Studium der Biologie gehört in einigen Spezialgebieten auch das Erlernen des Präparierens. Diese Fähigkeit kann ebenfalls nur mit Hilfe toter Tiere gewonnen werden.

Definition

Wenn es nicht möglich ist, auf tote Tiere zu verzichten, dürfen nur solche Tiere verwendet werden, die entweder tot aufgefunden oder zu keinem den Interessen des Tieres fremden Zweck getötet worden sind. Dies sind:

unheilbar kranke, leidende Tiere, die schmerzfrei durch TierärztInnen eingeschläfert wurden

unbeabsichtigt, z.B. durch Unfälle getötete Tiere

natürlich gestorbene Tiere.

Nicht dazu zählen Tiere aus:

unverantwortlicher und nicht artgerechter Tierhaltung

Schlachthof

Massentierhaltung (z.B. Eintagsküken)

überzählige Tiere aus Versuchstierzuchten, tote Versuchstiere

Beifang aus der Fischindustrie

zu langsame Brieftauben o.ä.

Die Verwendung solcher Tiere ist mit Leiden, Schäden bzw. einer Ausbeutung der Tiere verbunden und kommt daher nicht als echte Alternative in Betracht.

Beschaffung toter Tiere

1. Eingeschläferte Tiere

TierärztInnen bitten, die Leichen kleiner Tiere (Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel, für TiermedizinstudentInnen auch Hunde und Katzen) zu sammeln. Die Tiere sollten nicht wegen übertragbarer Infektionskrankheiten eingeschläfert worden sein.

Die TierärztInnen bitten, mit den PatientenbesitzerInnen vorher zu sprechen, ihnen zu erklären, daß das Leben anderer Tiere gerettet werden kann, wenn sie mit der Verwendung ihrer toten Tiere einverstanden sind.

Transport und Möglichkeiten der Aufbewahrung organisieren: chemische Konservierung, Kühltruhen in den Praxen der TierärztInnen, an der Hochschule oder privat.

2. Verunfallte Tiere

Sich mit Naturschutzverbänden in Verbindung setzen, um z.B. Kröten, die bei der Krötenwanderung überfahren worden sind, zu bekommen (etliche Tiere sind noch für anatomische Studien verwendbar).

Andere Unfalltiere sammeln.

3. Natürlich gestorbene Tiere

Tote Fliegen und andere Insekten von der Fensterbank

In Pfützen ertrunkene Regenwürmer

Tote Insekten, Würmer, evtl. auch Mäuse und Vögel usw. in Feld und Wald

Wenn das Praktikum im Winter liegt, rechtzeitig mit dem Sammeln beginnen.

Gesetzliche Grundlagen

Von der rechtlichen Seite spricht nichts gegen eine Verwendung natürlich gestorbener oder eingeschläferter Tiere.

Das Tierseuchengesetz
regelt die Bekämpfung bereits ausgebrochener Seuchen. Es hat für die Verwendung von Tieren im Praktikum keine Relevanz.

Das Tierkörperbeseitigungsgesetz
dient der Verhinderung der Übertragung von Krankheiten. Tote Tiere bestimmter Säugetierarten sind in der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen. Das Gesetz fordert keine sofortige Beseitigung; die Verwendung im Praktikum vor der Beseitigung ist also rechtlich möglich. Auch die für das Praktikum getöteten Tiere werden schließlich nicht sofort nach der Tötung beseitigt, sondern zunächst im Kurs verwendet.

Umsetzung

Vor dem Sammeln der Tiere ist es nötig, mit den ProfessorInnen abzuklären, ob diese Tiere in den Praktika verwendet werden dürfen. Transport und Aufbewahrung müssen organisiert werden.

Es ist empfehlenswert, eine Erklärung zu unterschreiben, nach der jedes Risiko von dem/der StudentIn selbst getragen wird. So können Bedenken der PraktikumsleiterInnen bezüglich der möglichen Übertragung von Krankheiten ausgeräumt werden. Sauberes Arbeiten mit Einmalhandschuhen sollte selbstverständlich sein.

Die Verwendung natürlich gestorbener bzw. eingeschläferter Tiere wird oft von den PraktikumsleiterInnen als Alternative akzeptiert, da mit diesen Tieren die gleichen Lernziele erreicht werden können wie mit extra für diesen Zweck getöteten Tieren. Oft ist die Einführung der Verwendung solcher Tiere nur ein organisatorisches Problem.

Bisherige Erfolge

Biologie:
In Kassel dürfen LehramtsstudentInnen selbstgefundene Tiere mitbringen.
Freiburg: Verwendung von Kleinsäugern vom Tierarzt sowie Kröten und Fröschen von der Krötenwanderung.
Hildesheim: tote Insekten von der Fensterbank
Bielefeld: Tote Insekten und eingeschläferte Tiere dürfen mitgebracht werden.
Frankfurt, Hamburg, Mainz: einzelne StudentInnen durften selbstgefundene Tiere mitbringen.

Tiermedizin:
Für Anatomie und Operationsübungen werden an allen deutschen Hochschulen schon von jeher eingeschläferte Tiere (Hunde, Katzen, evtl. Pferde) eingesetzt.

Weiterführende Literatur: Rieg, T.: Rechtliche Aspekte der Verwendung natürlich gestorbener oder eingeschläferter Tiere im Morphologiepraktikum. ALTEX 14, 2/97.

Artikel gegen Rückporto bei SATIS erhältlich.

 

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Letzte Aktualisierung 24.03.2010